Die Gefahrenkarten stellen bedrohte Gebiete dar und liefern unteranderem die Grundlagen für die Ausscheidung von Gefahrenzonen in der Nutzungsplanung.
Gefahrenkarten
Basierend auf dem Bundesgesetz über den Wasserbau und den Wald sind die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen sowie Sturzprozesse zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren koordiniert und regelt die Erstellung und Revision der Gefahrenkarten.
Lesehilfe: Gefahrenkarten für gravitative Naturgefahren
Die Gefahrenkarten können hier auf einer interaktiven Karte eingesehen werden.
Gefahrengebiete und deren farbliche Kennung
Die Gefahrengebiete respektive deren farbliche Kennung leiten sich aus der Intensität und der Wahrscheinlichkeit der einzelnen Gefahrenarten ab:
rot: erhebliche Gefährdung
- Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet.
- Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen.
=> Keine Ausscheidung neuer Bauzonen; keine Errichtung oder Erweiterung von Bauten und Anlagen.
blau: mittlere Gefährdung
- Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, ausserhalb davon liegt hingegen eine Gefährdung vor.
- Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls gewisse Auflagen bezüglich Bauweise beachtet werden.
=> Ausscheidung neuer Bauzonen nur nach Vornahme einer Interessenabwägung.
gelb: geringe Gefährdung
- Personen sind kaum gefährdet.
- Mit geringen Schäden an Gebäuden bzw. mit Behinderungen ist zu rechnen, jedoch können erhebliche Sachschäden in Gebäuden auftreten.
=> Hinweis auf die Gefahrensituation; Empfehlungen oder Vorschläge der Gebäudeversicherung Graubünden für Neubauten (z.B. erhöhte Lichtschächte gegen Überschwemmungen) oder nach Schäden.
gelb-weiss schraffiert: Restgefährdung
- Hinweisbereich, der eine Restgefährdung bzw. ein Restrisiko mit einer sehr geringen Eintretenswahrscheinlichkeit aufzeigt.
=> Hinweis auf die Gefahrensituation; Auflagen bei sensiblen Nutzungen und grossem Schadenpotenzial.
weiss: keine oder vernachlässigbare Gefährdung
Gefahrenzonen
Basierend auf den Gefahrenkarten werden als Grundlage für die Raumplanung zwei Kategorien von Gefahrenzonen ausgeschieden. Diese Grundlage hilft die Raumnutzung vorbeugend so auszurichten, dass keine neuen Risiken entstehen. Die Gefahrenzonen werden in den Zonenplänen der Nutzungsplanung dargestellt und sind eigentümerverbindlich.
Die Gefahrenzone 1 (rot) kommt einem Bauverbot gleich, in der Gefahrenzone 2 (blau) ist Bauen mit Auflagen möglich. Die Überprüfung des Bauvorhabens erfolgt durch, von der Gebäudeversicherung Graubünden gewählte, Prüfingenieure. Die Überprüfung kann auf die Bauausführung ausgedehnt werden. Das Prüfingenieurverfahren wickelt sich in drei Stufen ab: Vorprüfung, Hauptprüfung und Bauabnahme.
Die Gefahrenzonen können hier auf einer interaktiven Karte eingesehen werden.