Versicherungswerte

Grundsätzlich sind die Gebäude im Kanton Graubünden zum Neuwert versichert. 99 % der Gebäude sind zum Neuwert versichert.

 

Ausnahmen von der Neuwertversicherung

 

  • Fällt der Zeitwert des Gebäudes unter 50 % des Neuwertes, ist nur der Zeitwert versichert
  • Wenn ein Gebäude nicht den Bau- oder Brandschutzvorschriften oder den Regeln der Baukunde entspricht, ist es zum Zeitwert versichert
  • Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder die wegen Zerfalls nicht mehr benutzbar sind, sind zum Abbruchwert versichert
  • Abbruchobjekte sind zum Abbruchwert versichert
  • Vereinbarung einer festen Versicherungssumme in besonderen Fällen

 

Gebäudewerte

Das Amt für Immobilienbewertung (AIB) ermittelt in unserem Auftrag die für die Gebäudeversicherung Graubünden massgebenden Daten. Die vom AIB ermittelten Werte (Neuwert, Wertminderung/Zeitwert) sind Basis für unsere Versicherungssummen. Im Zusammenhang mit der Revisionsbewertung erhalten Sie vom AIB einen Fragebogen. Beantragen Sie selbst eine Bewertung füllen Sie dazu den Antrag vollständig aus. Aufgrund der vom Eigentümer oder Verwalter erhaltenen Angaben entscheidet das AIB, ob eine Besichtigung durchgeführt wird oder ob die neue Bewertung Ihrer Liegenschaft aufgrund Ihrer Angaben vom Büro aus erledigt werden kann.

 

Geben Sie dem AIB alle seit der letzten amtlichen Bewertung getätigten Investitionen und Unterhaltsarbeiten an. Für die vollständige Berücksichtigung aller Investitionen bei der neuen Bewertung Ihrer Liegenschaft geben Sie bitte auch allfällige der Gebäudeversicherung Graubünden bereits mitgeteilte wertvermehrende Investitionen an. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass die neue Bewertung den aktuellen Stand Ihrer Gebäude (Neuwert, Wertminderung/Zeitwert, Gebäudebezeichnung, Gebäudeklasse, Nutzung etc.) widergibt, damit die Gebäude korrekt versichert sind und im Schadenfall keine Unterdeckung besteht. Da das AIB zur amtlichen Bewertung nicht immer eine Besichtigung durchführt, sind Ihre vollständigen Angaben bereits vor der effektiven Bewertung von grosser Wichtigkeit.

 

Nach Erhalt der neuen Bewertungseröffnung des AIB prüfen Sie bitte alle Werte und Angaben der Bewertungseröffnung. Bei Fragen zum Fragebogen oder zur Bewertungseröffnung wenden Sie sich direkt an das AIB.

 

Definiton Versicherungswerte

Neuwert

Kostenaufwand, der für die Erstellung eines Gebäudes gleicher Art, gleicher Grösse und gleichen Ausbaus am gleichen Standort erforderlich ist

 

Zeitwert

Neuwert, abzüglich der technischen Altersentwertung, die zufolge Alter, Abnützung, Witterungseinflüssen, Bauschäden, Baumängel oder anderer Gründe eingetreten ist

 

Wechsel von Neuwert- zu Zeitwertversicherung - Auswirkungen im Schadenfall

Gebäude mit einem Zeitwert von unter 50 % beziehungsweise mit einer Wertminderung von über 50 % sind zum Zeitwert versichert. Im Totalschaden beschränkt sich die Entschädigung der Gebäudeversicherung auf den Zeitwert. Im Teilschaden werden die Wiederherstellungskosten lediglich zum Zeitwert entschädigt (Beispiel: Blitzeinschlag ins Dach eines zeitwertversicherten Gebäudes verursacht einen Schaden von CHF 10'000.00, der geschätzte Zeitwert liegt bei 45 %, die Entschädigung beträgt 45 % des Gebäudeschadens = CHF 4'500.00).

 

Abbruchwert

Verkaufswert des Baumaterials, soweit dieser die Kosten des Abbruchs übersteigt

 

Erhöhung Versicherungssumme

Haben Sie umgebaut, erneuert, investiert? Informieren Sie uns über: die vorgenommenen wertvermehrenden Investitionen und deren Umfang.

Unsere Versicherungssummen basieren in der Regel auf der amtlichen Bewertung durch das Amt für Immobilienbewertung (bis 2018 Amt für Schätzungswesen).

 

In folgenden Fällen können wir die Versicherungssumme anpassen:

  • An-, Um-, Erneuerungs- oder Erweiterungsbauten mit wertvermehrenden Kosten von max. CHF 100‘000.00, unabhängig vom Wert des Gebäudes.
  • An-, Um-, Erneuerungs- oder Erweiterungsbauten mit wertvermehrenden Kosten von max. CHF 500‘000.00, sofern die Kosten nicht 20 % des indexierten Neuwertes der letzten amtlichen Bewertung überschreiten.

 

In folgenden Fällen ist beim zuständigen Bewertungsbüro eine Bewertung zu beantragen:

  • Neubauten ab CHF 20‘000.-
  • An-, Um-, Erneuerungs- oder Erweiterungsbauten, wenn der wertvermehrende Betrag pro Gebäude CHF 100‘000.- übersteigt und mehr als 20 Prozent des indexierten Neuwertes des Gebäudes beträgt.
  • An-, Um-, Erneuerungs- oder Erweiterungsbauten wenn der wertvermehrende Betrag pro Gebäude CHF 500‘000.- übersteigt.

 

Die gesetzlichen Grundlagen des Amts für Immobilienbewertung finden Sie unter www.aib.gr.ch