Feuerwehr
Beitragswesen
Wir beteiligen uns an zweckmässigen und bedarfsgerechten Investitionen der Feuerwehren für Gerätelokale, Material, Alarmierung und Fahrzeuge sowie an den Aus- und Weiterbildungskosten der Feuerwehr. Für Kleininvestitionen wird eine Grundpauschale je Feuerwehr ausgerichtet.
Feuerwehrbeschaffungen
Feuerwehrmagazine
Wir leisten an zweckmässige und bedarfsgerechte Investitionen an Gerätelokale der Feuerwehren einen Beitrag von 15 % an die anrechenbaren Kosten.
Feuerwehrmaterial
- Für Kleininvestitionen leisten wir einen jährlichen Beitrag von 20 %.
- Für gemeinsame Beschaffungen unter unserer Federführung werden bis zu 50 % geleistet.
Feuerwehrfahrzeuge
Für Fahrzeuge wird ein Grundbeitrag von 20 % gewährt. Bei Sammeleinkäufen oder regionaler Notwendigkeit (Vorgabe Gebäudeversicherung Graubünden) können Beiträge bis zu 50 % ausgelöst werden.
Sammeleinkäufe/Aktionen
Wir können gemeinsame Beschaffungen von Geräten und Mitteln organisieren. Aktuelle Sammeleinkäufe/Aktionen sind:
- Brandschutzbekleidung: Bestellung über uns
- Diverse Sammeleinkäufe über den Feuerwehr-Shop Graubünden
Wasserversorgung
Die Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass in den Bauzonen und den anderen Nutzungszonen genügend Löschwasser zur Verfügung steht. In Baugebieten sind entsprechende Hydrantenanlagen zu erstellen.
Die GVG-Feuerwehr überprüft periodisch die Leistungsfähigkeit der Löschwasserversorgung der Gemeinden. Wir leisten Beiträge an die Kosten der Anlagen.
Beitragsgesuche
Beitragsgesuche an die Löschwasserversorgung enthalten folgende Unterlagen:
- Rangliste je Arbeitsgattung mit Vergabeentscheid
- Vergabeofferte je Arbeitsgattung
- Planunterlagen
- Kostenaufteilung beitragsberechtigte Kosten
Die Daten können elektronisch eingereicht werden.
Beitragsabrechnungen
Für die Beitragsabrechnungen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Sämtliche Rechnungen
- Kostenaufteilung beitragsberechtigte Kosten
- Plan des ausgeführten Werkes
Einsatzkostenversicherung
Die Bündner Gemeinden können sich bei uns gegen Feuerwehr-Einsatzkosten von über CHF 15'000 (Selbstbehalt) pro Ereignis versichern.
Versichert sind insbesondere:
- Besoldung der eingesetzten Feuerwehrleute
- Nachbarschaftshilfe durch Feuerwehren
- Helikoptereinsätze (müssen vom Feuerwehrinspektor angeordnet sein)
- Fremdleistungen, wie Einsatz von Baumaschinen und Lastwagen, soweit diese in direktem Zusammenhang mit der Ereignisbewältigung stehen
Vorgehen im Schadenfall
Die Schadenmeldung ist im geltenden Alarmierungs- und Meldekonzept grundsätzlich gewährleistet. Übersteigen die versicherten Einsatzkosten den Selbstbehalt von CHF 15'000, ist uns eine detaillierte, vollständige und in allen Teilen belegte Kostenabrechnung zuzustellen.
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