Feuerwehr

Beitragswesen

Wir beteiligen uns an zweckmässigen und bedarfsgerechten Investitionen der Feuerwehren für Gerätelokale, Material, Alarmierung und Fahrzeuge sowie an den Aus- und Weiterbildungskosten der Feuerwehr. Für Kleininvestitionen wird eine Grundpauschale je Feuerwehr ausgerichtet. 

Feuerwehrbeschaffungen 

Feuerwehrmagazine 

Wir leisten an zweckmässige und bedarfsgerechte Investitionen an Gerätelokale der Feuerwehren einen Beitrag von 15 % an die anrechenbaren Kosten. 

Feuerwehrmaterial 

  • Für Kleininvestitionen leisten wir einen jährlichen Beitrag von 20 %.
  • Für gemeinsame Beschaffungen unter unserer Federführung werden bis zu 50 % geleistet.

Feuerwehrfahrzeuge 

Für Fahrzeuge wird ein Grundbeitrag von 20 % gewährt. Bei Sammeleinkäufen oder regionaler Notwendigkeit (Vorgabe Gebäudeversicherung Graubünden) können Beiträge bis zu 50 % ausgelöst werden. 

Sammeleinkäufe/Aktionen 

Wir können gemeinsame Beschaffungen von Geräten und Mitteln organisieren. Aktuelle Sammeleinkäufe/Aktionen sind: 

Wasserversorgung 

Die Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass in den Bauzonen und den anderen Nutzungszonen genügend Löschwasser zur Verfügung steht. In Baugebieten sind entsprechende Hydrantenanlagen zu erstellen. 

Die GVG-Feuerwehr überprüft periodisch die Leistungsfähigkeit der Löschwasserversorgung der Gemeinden. Wir leisten Beiträge an die Kosten der Anlagen. 

Beitragsgesuche 

Beitragsgesuche an die Löschwasserversorgung enthalten folgende Unterlagen: 

  • Rangliste je Arbeitsgattung mit Vergabeentscheid 
  • Vergabeofferte je Arbeitsgattung 
  • Planunterlagen 
  • Kostenaufteilung beitragsberechtigte Kosten 

Die Daten können elektronisch eingereicht werden. 

Beitragsabrechnungen 

Für die Beitragsabrechnungen sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • Sämtliche Rechnungen 
  • Kostenaufteilung beitragsberechtigte Kosten 
  • Plan des ausgeführten Werkes 
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Einsatzkostenversicherung 

Die Bündner Gemeinden können sich bei uns gegen Feuerwehr-Einsatzkosten von über CHF 15'000 (Selbstbehalt) pro Ereignis versichern. 
Versichert sind insbesondere: 

  • Besoldung der eingesetzten Feuerwehrleute 
  • Nachbarschaftshilfe durch Feuerwehren 
  • Helikoptereinsätze (müssen vom Feuerwehrinspektor angeordnet sein) 
  • Fremdleistungen, wie Einsatz von Baumaschinen und Lastwagen, soweit diese in direktem Zusammenhang mit der Ereignisbewältigung stehen 

Vorgehen im Schadenfall 

Die Schadenmeldung ist im geltenden Alarmierungs- und Meldekonzept grundsätzlich gewährleistet. Übersteigen die versicherten Einsatzkosten den Selbstbehalt von CHF 15'000, ist uns eine detaillierte, vollständige und in allen Teilen belegte Kostenabrechnung zuzustellen. 

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