Brandschutz

Bewilligungen und Kontrollen

Unsere Brandschutzexperten prüfen Ihre Baugesuche auf die Einhaltung der schweizerischen Brandschutzvorschriften, erteilen gemäss der kantonalen Gesetzgebung die feuerpolizeiliche Bewilligung und führen Brandschutzkontrollen durch.  

Bewilligungen 

Nebst baugesetzlichen Bewilligungen der Gemeinde sind für Neu-, Um- oder Anbauten von Gebäuden oder Anlagen auch feuerpolizeiliche Bewilligungen erforderlich. Das Brandschutzgesetz listet folgende Vorhaben als feuerpolizeilich bewilligungspflichtig: 

  • Neu-, An-, Um- und Ausbauten sowie die Umnutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen; 
  • Neu-, Aus- und Umbauten von haustechnischen Anlagen und technischen Brandschutzeinrichtungen; 
  • Betriebe, Anlagen und Einrichtungen, die der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung feuer- oder explosionsgefährlicher Stoffe und Waren dienen; 
  • Veranstaltungen mit besonderer Gefährdung von Personen, Tieren oder Sachen; 
  • Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken (Feuerwerkskörper) und zu gewerblichen Zwecken. 

Im Dokument Beispiele für Bewilligungspflicht aus Sicht Brandschutz finden Sie eine Auflistung mit Praxisbeispielen.

Bewilligungsgesuch einreichen

Einige Gemeinden ermöglichen bereits ein elektronisches Baubewilligungsverfahren. Erkundigen Sie sich dazu direkt beim zuständigen Bauamt. In allen übrigen Gemeinden kann das Gesuch mit dem Formular der Gebäudeversicherung Graubünden eingereicht werden.

Gesuchformular feuerpolizeiliche Bewilligung

Auswechslung Feuerungsanlage

Neu-, Aus- und Umbauten von Feuerungsanlagen sind feuerpolizeilich bewilligungspflichtig. Das entsprechende Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt einzureichen.

Den 1:1-Ersatz eines Heizkessels können Sie uns via Onlineformular mitteilen:  

Auswechslung Feuerungsaggregat mitteilen

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Die PV-/Solaranlage ist primär eine elektrische Installation und zählt zu den Hausinstallationen. 

Seitens Gebäudeversicherung Graubünden wird deshalb für PV-Anlagen auf Dächern keine feuerpolizeiliche Bewilligung erstellt. 

Für PV-Anlagen an Fassaden erstellen wir jedoch eine Stellungnahme zuhanden der Gemeinde und verlangen eine Übereinstimmungserklärung.  

Bitte beachten Sie die Ausführungen im Dokument Brandschutz bei Photovoltaikanlagen

Infoplattform für Brandschutz

Alle relevanten Informationen zum Brandschutz bei einfachen Bauvorhaben werden übersichtlich und einfach erklärt. Über heureka können Sie bei einem geplanten Bauprojekt einen Überblick über die nötigen Massnahmen gemäss den Brandschutzvorschriften gewinnen.

Die Plattform hilft insbesondere Architektinnen und Architekten, Planenden, Fachfirmen und Gemeinden dabei, die aktuellen Anforderungen im Brandschutz korrekt umzusetzen und jederzeit die passenden Unterlagen griffbereit zu haben.

Startseite öffnen

Fertigstellungsmeldung

Bitte informieren Sie uns, sobald Ihr Bauvorhaben abgeschlossen und bereit für die Bauabnahme ist. Anschliessend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Abnahme vor Ort zu vereinbaren.

Bauvollendung mitteilen

Kontrollen 

Unsere Mitarbeitenden führen in den Liegenschaften oder an Anlagen feuerpolizeiliche Abnahmekontrollen, Nachkontrollen sowie periodische Brandschutzkontrollen durch. In der Regel avisieren wir eine Kontrolle eine bis drei Wochen vor dem Termin schriftlich. Solche Termine sind verbindlich. Sollte der Zutritt am avisierten Termin nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig. 

Kontakte für Ihre Gemeinde

Blitzschutzexperte
Brandschutzexperte