Informationen Sturmwind / Hagel

Am [Schadendatum] kam es in [Ortschaft] und der umliegenden Region zu einem aussergewöhnlichen Schadenereignis, das zahlreiche Haushalte und Betriebe betroffen hat. Wir möchten Sie auf dieser Seite umfassend darüber informieren, wie Sie im Falle eines Schadens vorgehen können und welche Schritte für eine reibungslose Bearbeitung notwendig sind.

Was ist zu tun?

Sofortmassnahmen – Was muss ich im Schadenfall sofort unternehmen?

  • Fotos erstellen um Schadenausmass festzuhalten
  • Kleinere Schäden am Dach (einzelne fehlende Ziegel) können sofort behoben werden
  • Bei grösseren Schäden am Dach sowie der Gebäudehülle und der Gefahr von eindringendem Regenwasser: sofort provisorische Abdeckung erstellen lassen, um Folgeschäden am Gebäude zu vermeiden
  • Umgestürzte Bäume, welche am Gebäude aufliegen, entfernen
  • Hagelkörner aus Schächten und Dachrinnen umgehend entfernen
  • Eigener Arbeitsaufwand rapportieren und trennen nach Gebäude, Grundstück, Mobiliar, Betriebseinrichtung

Schadenfall sofort melden

Melden Sie uns den Schadensfall so schnell als möglich. Nach der Schadenmeldung begutachten unsere Schadenexpertinnen und Schadenexperten im Normalfall die Schäden vor Ort. Wir erwarten viele Schadenmeldungen und bitten Sie daher um Verständnis, wenn sich die Kontaktaufnahme durch unsere Mitarbeitenden verzögert.

Schaden online meldenSchadenhotline - 0800 70 01 01

Wichtige Informationen

Informationen zum Schadenfall

  • Der gesetzliche Selbstbehalt bei Elementarschäden beträgt CHF 400.00
  • Beschädigte Gebäudeteile erst nach Absprache mit unseren Schadenexperten/innen reparieren oder entsorgen
  • Geringfügige Beschädigungen oder ästhetische Schäden können mit einem Minderwert entschädigt werden
  • Holen Sie Offerten ein

Nicht bei der Gebäudeversicherung Graubünden versichert sind

Melden Sie diese Schäden Ihrer Privatversicherung, sofern eine entsprechende Police vorhanden ist.

  • Fahrzeuge, die z.B. durch herunterfallende Ziegel beschädigt werden
  • Mobiliar und Inventar, Betriebseinrichtungen
  • Provisorien ausschliesslich zum Schutz von Fahrhabe, Betriebseinrichtungen, Heu etc.
  • Lebenshaltungskosten (z.B. Hotel), Mietzinsausfall, Betriebsunterbruch