Brandschutz

Kaminfegerwesen

Mit ihrer Arbeit garantieren die Kaminfeger sichere und umweltgerechte Feuerungsanlagen und leisten mit der „schwarzen Feuerschau“ einen erheblichen Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz. 

Schwarze Feuerschau 

Die Kaminfeger im Kanton Graubünden kontrollieren die Feuerungsanlagen regelmässig und leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Brandverhütung. Wenn sie bei einer Kontrolle Mängel an einer wärmetechnischen Anlage feststellen, sind sie gesetzlich verpflichtet, diesen Mangel der Gebäudeversicherung Graubünden mitzuteilen (siehe Brandschutzgesetz Art. 21).  

Einheitlicher Kaminfegertarif 

Durch die geografischen Gegebenheiten im Kanton Graubünden findet das Kaminfegermonopol auch heute noch Unterstützung in der Bevölkerung. Durch den einheitlichen  Kaminfegertarif wird sichergestellt, dass alle Regionen im Kanton im gleichen Masse bedient werden. 

Der aktuelle Minutentarif für die Kaminfegerarbeiten beträgt CHF 1.45. Details zum Tarif finden Sie im Anhang 3 der Brandschutzverordnung.  

Häufigkeit der Kontrollen 

In der Weisung der Gebäudeversicherung Graubünden „Kaminfegerwesen“ sind Informationen zum empfohlenen Kontroll- und Reinigungsintervall der verschiedenen Feuerungsanlagen aufgeführt. Das sinnvolle Intervall hängt sehr stark vom Zustand der Anlage respektive ihres Alters sowie der Intensität der Nutzung zusammen. Der Entscheid über die Häufigkeit der Kontrollen und allenfalls Reinigung liegt in der Verantwortung des Kaminfegermeisters. 

Amtliche Feuerungskontrolle  

Im Rahmen der Kaminfegerarbeiten kontrollieren die Kaminfeger im Auftrag des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) auch die ökologische Tauglichkeit der Anlage und tragen damit aktiv zum Umweltschutz bei. 

Auftragserteilung / Anmeldung von neuen Feuerungsanlagen 

Die Pflicht, den zuständigen Kaminfegermeister mit der Kontrolle und Reinigung einer wärmetechnischen Anlage zu beauftragen, liegt bei der Eigentümerschaft eines Gebäudes oder deren Vertretung. Unmittelbar nach der Installation resp. Inbetriebnahme einer wärmetechnischen Anlage, muss diese durch die Eigentümerschaft beim zuständigen Kaminfegermeister angemeldet werden. 

Kontakte für Ihre Gemeinde

Kaminfeger

Fragen & Antworten - Kaminfegerwesen

Der Entscheid und die Verantwortung über die Häufigkeit der notwendigen Anzahl von Kontrollen und bei Bedarf Reinigungen pro Jahr, liegt allein beim zuständigen Kaminfegermeister und hängt von der Nutzungsintensität, dem Zustand und dem Alter der Anlage zusammen.  

Der schweizweite Fachkräftemangel hat leider auch das Kaminfegerwesen nicht verschont.  

Kontaktieren Sie den zuständigen Kaminfegerbetrieb telefonisch oder per E-Mail um einen Reinigungstermin zu vereinbaren, resp. Ihren Bedarf anzumelden.  

Kontaktieren Sie unbedingt den zuständigen Kaminfegerbetrieb für eine Beurteilung. Glanzruss kann sich in seltenen Fällen entzünden und zu einem Kaminbrand führen.  

Die Ursache der Glanzrussbildung sollte mit einer Fachperson abgeklärt und künftig vermieden werden.  

Die Webseite https://www.fairfeuern.ch/ liefert wertvolle Tipps rund um Holzfeuerungen.  

Ja, der Schaden ist bei der Gebäudeversicherung Graubünden durch die Feuerversicherung gedeckt.  

Nein, im Kanton Graubünden sind die verschiedenen Gemeinden in Kaminfegerregionen eingeteilt und einem Kaminfegermeister fest zugeteilt. Die Gebäudeversicherung Graubünden erteilt im Monopolsystem Konzessionen für die Ausübung der Kaminfegerarbeiten.  

Auf begründetes Gesuch hin prüft die Gebäudeversicherung, ob die Eigentümerschaft einen Kaminfegermeister einer anderen Region mit der Kontrolle und Reinigung beauftragen kann. Die Gesuchstellenden müssen vorgängig die Verfügbarkeit des gewünschten Kaminfegermeisters abklären und dessen Einverständnis einholen. Bitte verwenden Sie das Formular Antrag Kaminfegerwechsel

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