Versicherung
Leistungen
Mit unserer Versicherung sind die Gebäude in Graubünden von Gesetzes wegen bei Feuer- und Elementarschäden (Naturereignisse) abgesichert. Wir schützen Sie vor den wirtschaftlichen Folgen eines Schadens, indem wir die Kosten der Wiederherstellung übernehmen. Bei Fragen zu unseren Leistungen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Neuwertversicherung
Grundsätzlich sind die Gebäude bei uns zum Neuwert versichert. Im Schadenfall erhalten Sie die Wiederherstellungskosten entschädigt (maximal Versicherungssumme). Dabei berücksichtigen wir aktuelle Baupreise und technische Standards. Mehr zur Indexierung finden Sie unter Versicherungswerte.
Ihr Vorteil: kein Wertminderungsrisiko, umfassender Schutz, maximale Sicherheit und Planbarkeit.
Niedrige Prämien
Bei uns profitieren Sie von niedrigen Prämien und erhalten umfassenden Versicherungsschutz. Als öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherung arbeiten wir ohne Gewinnabsicht. Das sorgt für faire Konditionen, tiefe Verwaltungskosten und effizienten Service im Schadenfall – verlässlich und kundenorientiert.
Prämie berechnenVersicherungsumfang
Die Gebäude in Graubünden (inkl. ortsgebundene, gebäudevollendende Einrichtungen und Ausbauten) sind bei uns gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Die Versicherung beginnt automatisch mit der Erteilung der Baubewilligung durch die Gemeinde. Nicht baubewilligungspflichtige Umbauten sind uns zu melden, damit wir die Versicherungssumme anpassen können.
Versicherungssumme anpassenVersicherte Risiken
Die folgenden Risiken sind bei der Gebäudeversicherung Graubünden obligatorisch versichert:
Elementarversicherung | Feuerversicherung |
---|---|
Sturmwind | Feuer |
Hagel | Rauch |
Hochwasser und Überschwemmung | Hitze |
Schneedruck | Blitzschlag |
Steinschlag, Erdrutsch, Erdfall und Rüfe | Explosion |
Lawine | Herabstürzende Luftfahrzeuge, Luftfracht und andere Flugkörper, sofern nicht Dritte für den Schaden ersatzpflichtig sind |
Fragen & Antworten - Leistungen
Wenn die technische Altersentwertung 50 % übersteigt, wird ein Gebäude zum Zeitwert versichert. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert, abzüglich der technischen Altersentwertung, die zufolge Alter, Abnützung, Witterungseinflüssen, Bauschäden, Baumängel oder anderer Gründe eingetreten ist.
- Die Gebäude sind grundsätzlich zum Neuwert versichert. Der Neuwert beinhaltet die Wiederherstellungskosten für ein Gebäude gleicher Nutzung, ungefähr gleicher Grösse und gleichwertigen Ausbaus. Die GVG passt die Versicherungswerte jährlich der Bauteuerung an.
- Wenn die technische Altersentwertung 50 % übersteigt, wird ein Gebäude zum Zeitwert versichert.
- Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder wegen Zerfalls nicht mehr benutzbar sind, sind zum Abbruchwert versichert.
- Freistehende Gebäude mit Erstellungskosten von unter CHF 20'000.-.
- Das Grundstück, die Gebäudeumgebung, bauliche Anlagen und Leitungen ausserhalb des Gebäudes betriebliche Einrichtungen, betriebliche Elektroinstallationen, Fahrhabe, Mehrkosten wegen beschleunigter Wiederherstellung (z. B. Lebenshaltungskosten, Mietzinsausfall, Betriebsunterbruch)
- Schäden, die ein wichtiges Kriterium eines gedeckten Elementarereignisses die Plötzlichkeit des Schadeneintritts nicht erfüllen wie Schäden durch Abnützung, Alterung, Bergdruck, Feuchtigkeitseinwirkung, permanente Rutschung (Ausnahmeregelung bei Totalschäden infolge Beschleunigung der permanenten Rutschung), Kriechschnee; Wasserinfiltration durch Dächer und Umfassungswände, Rückschwellwasser, Frostschäden und Eisbildung auf Dächern;
- Schäden durch ungenügend dimensionierte Kanalisationsleitungen, Rückstau in der Kanalisation, Grundwasser, Leitungsbruch, fehlerhafte Arbeit oder Konstruktion, ungeeignete Fundamente, schlechten Baugrund, Bodensetzung, mangelhaften Gebäudeunterhalt, Abrutschen von Schnee und Eis von Dächern ohne geeignete Rückhaltevorrichtungen
- Schäden durch Massnahmen oder Übungen der Armee oder des Zivilschutzes, innere Unruhen oder kriegerische Ereignisse, Erdbeben (finanzielle Unterstützung siehe unter www.vkg.ch), Meteore, Veränderung der Atomkernstruktur, Wasser aus Stauanlagen.
Einiges davon kann bei den privaten Versicherungsgesellschaften versichert werden.
Die Versicherungsprämie beträgt 17 Rappen je CHF 1'000.- Versicherungssumme. Dazu kommt die Präventionsabgabe von 9 Rappen je CHF 1'000.- Versicherungssumme. Dies ergibt einen totalen Prämiensatz von 26 Rappen.
Bei Handänderung geht die Gebäudeversicherung auf die neue Eigentümerschaft über. Wir erhalten die Meldung über das Grundbuchamt.