Bewilligungen
Nebst baugesetzlichen Bewilligungen der Gemeinde sind für Neu-, Um- oder Anbauten von Gebäuden oder Anlagen auch feuerpolizeiliche Bewilligungen erforderlich.
Welche Bauvorhaben sind aus Sicht des Brandschutzes bewilligungspflichtig? Hier finden Sie eine Auflistung mit Beispielen:
Beispiele Bewilligungspflicht.pdf
Bewilligungsgesuche
Bitte reichen Sie das Baugesuch inkl. Planunterlagen (im Doppel) vor Baubeginn oder Erstellung der Anlage dem Bauamt Ihrer Gemeinde ein. Die Gemeinde leitet uns das Gesuch bei Bedarf zur Bearbeitung weiter.
Gesuchsformular feuerpolizeiliche Bewilligung (baulich)
Gesuchsformular Einzelfeuerungen feste Brennstoffe oder Öl
Gesuchsformular Feuerungsanlagen (oder Tankstellen)
weitere Formulare (Gesuche, Übereinstimmungserklärungen etc.)
Kontrollen
Unsere Mitarbeiter führen in den Liegenschaften oder an Anlagen feuerpolizeiliche Abnahmekontrollen, Nachkontrollen sowie periodische Brandschutzkontrollen durch. In der Regel avisieren wir eine solche Kontrolle eine bis drei Wochen vor dem Termin schriftlich. Solche Termine sind verbindlich.
Sollte der Zutritt am avisierten Termin nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte frühzeitig den zuständigen Brandschutzexperten direkt oder stellen Sie das Gesuch um Terminverschiebung online.