Schaden

Was ist zu tun im Schadenfall?

Schäden sind der Gebäudeversicherung Graubünden unverzüglich und vor Behebung zu melden. Nicht innert zweier Jahre angemeldete Ansprüche sind verwirkt.

 

Leistungen im Schadenfall

Es wird grundsätzlich der Wiederherstellungswert entschädigt, maximal jedoch der Versicherungswert. Bedingungen für die Wiederherstellungsentschädigung sind:

 

  • Das Gebäude ist zum Neuwert (Wiederherstellungswert) versichert (99 % der Gebäude sind zum Neuwert versichert).
  • Bei Teilschäden: Der Schaden wird behoben.
  • Bei Totalschäden: Das Gebäude wird zum gleichen Zweck und ungefähr gleich gross und am gleichen Ort wieder aufgebaut. In begründeten Fällen kann die Gebäudeversicherung einem Wiederaufbau an einem anderen Ort innerhalb des Kantons zustimmen.
  • Die Schadenbehebung bzw. der Wiederaufbau des Gebäudes erfolgt innert 3 Jahren seit Schadeneintritt. Diese Frist kann auf Gesuch hin verlängert werden.

 

Fehlt eine dieser Bedingungen, wird der Schaden zum Zeitwert entschädigt. Massgebend ist der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts.

 

Wenn ein beschädigter Gebäudeteil noch gebrauchstauglich ist, deren Reparatur oder Ersatz aber unverhältnismässig wäre, wird ein Minderwert entschädigt.

 

Die Entschädigung wird an den Eigentümer oder an den beauftragten Verwalter überwiesen. Bei grösseren Schadenfällen erfolgt die Zahlung in erster Linie an die Grundpfandgläubiger.

 

Bei Elementarschäden besteht ein gesetzlicher Selbstbehalt von CHF 400.00. Bei Feuerschäden gibt es keinen gesetzlichen Selbstbehalt.

 

Zusätzlich im Schadenfall werden folgende Nebenleistungen entschädigt:

 

  • Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten für das Gebäude, höchstens jedoch 20 % des Versicherungswertes
  • Kosten für Massnahmen zur Schadenminderung, soweit diese nicht offensichtlich unzweckmässig waren
  • Kosten der Massnahmen, die zum Schutze noch vorhandener Gebäudeteile erforderlich sind
  • den bei der Bekämpfung eines Schadenereignisses entstandenen Schaden, soweit er ein anderes versichertes Gebäude betrifft
  • den bei der Bekämpfung eines Schadenereignisses entstandenen Schaden an Liegenschaftsbestandteilen wie z.B. Bäumen, Kulturen und Einfriedungen, höchstens jedoch 20 % des Versicherungswertes