Naturgefahren

Bauen in Gefahrenzonen

Bauvorhaben in Gefahrenzonen erfordern besondere Schutzmassnahmen. Die Baubehörde erteilt deshalb Baubewilligungen nur mit Genehmigung der Gebäudeversicherung Graubünden. Dafür muss ein Prüfingenieurverfahren durchgeführt werden.

Bauberatung in Gefahrenzonen 

Eine Baubewilligung für Bauvorhaben in Gefahrenzonen wird nur mit Genehmigung der Gebäudeversicherung Graubünden erteilt. Die Prüfung des Bauvorhabens übernimmt einer der Prüfingenieure. Das Verfahren umfasst drei Stufen: Vorprüfung, Hauptprüfung und Bauabnahme. 

Weitere Informationen zum Prüfingenieurverfahren finden Sie in den Richtlinien für besondere bauliche Schutzmassnahmen und für den angemessenen Objektschutz bei Bauvorhaben in Gefahrenzonen. Für die Prüfung der Bauvorhaben in Gefahrenzonen und die Beantwortung von technischen Fragen sind die nachfolgend aufgelisteten Prüfingenieure zuständig.

Prüfingenieurverfahren beantragenZu den Richtlinien

Was sind Gefahrenzonen? 

Auf Basis der Gefahrenkarten werden für die Raumplanung zwei Gefahrenzonen definiert. Die Zonen sind in den Nutzungsplänen ausgewiesen und verbindlich für Eigentümerinnen, Eigentümer und Behörden. 

Die Gefahrenzone 1 (rot) kommt einem Bauverbot gleich, in der Gefahrenzone 2 (blau) ist Bauen mit Auflagen möglich.  

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