Brandschutz
Beitragswesen
Auf Grundlage der kantonalen Gesetzgebung richten wir Beiträge von 25 % der aufgewendeten Kosten für freiwillig erstellte Brandschutzmassnahmen aus.
Beitragsberechtigte Massnahmen
Beitragsberechtigt sind Brandschutzmassnahmen wie die Anschaffung und Montage von Brandmelde- und Sprinkleranlagen sowie Blitzschutzsystemen, sofern diese den geltenden Brandschutzvorschriften entsprechen. Beiträge werden ausschliesslich für Gebäude gewährt, die dem Versicherungsobligatorium unterstehen. Keine Unterstützung erfolgt hingegen für Anlagen, die bereits in den Brandschutzvorschriften vorgeschrieben sind, die lediglich eine andere Massnahme ersetzen oder die als betriebsnotwendig gelten und vor allem der Überwachung oder dem Schutz technischer Einrichtungen dienen.

Brandschutzanlagen - Prävention die wirkt
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen dienen dazu, einen entstehenden Brand selbstständig festzustellen und zu signalisieren sowie gefährdete Personen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Sprinkleranlagen
Sprinkleranlagen dienen dazu, im Brandfall zu alarmieren, selbsttätig Löschwasser zu den zu schützenden Räumen zu führen und den Brand zu löschen oder bis zum Eintreffen der Feuerwehr unter Kontrolle zu halten.
Blitzschutzsysteme
Blitzschutzsysteme schützen Bauten und Anlagen sowie die sich darin aufhaltenden Personen und Tiere vor den Auswirkungen von Blitzeinschlägen.
Beitragsgesuch
Für Ihre freiwillig erstellte Brandschutzanlage können wir Beiträge ausrichten. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in der entsprechenden Weisung. Für Fragen stehen Ihnen unsere Brandschutz- und Blitzschutzexperten gerne zur Verfügung.
Kontakte für Ihre Gemeinde
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