Naturgefahren

Beitragswesen

Wir unterstützen Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr bestehendes Gebäude mit freiwilligen Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren schützen möchten. Für anerkannte Schutzmassnahmen können wir bis zu 40 % der anrechenbaren Kosten übernehmen.

Beitragsgesuch

Beiträge können nur für Gebäude gewährt werden, die mindestens zehn Jahre alt sind. Bitte reichen Sie Ihr Beitragsgesuch vor der Bauausführung ein und warten Sie mit der Umsetzung auf unsere Beitragszusicherung. Die Auszahlung des Beitrags erfolgt nach Vorlage der vollständigen Abrechnungsunterlagen und der Ausführungskontrolle durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten.

Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und den beitragsberechtigten Massnahmen finden Sie in unserem Merkblatt zum finanziellen Beitrag an freiwillige Präventionsmassnahmen und in den gesetzlichen Grundlagen.

Beitragsgesuch einreichen

Fragen & Antworten - Beitragswesen Naturgefahren

Beiträge werden nur für wirtschaftlich wirksame, fachgerecht ausgeführte Massnahmen an bestehenden Gebäuden ausgerichtet, die mindestens 10 Jahre alt sind, keine Auflagen ersetzen und weder Unterhalt noch Ersatz darstellen oder Nachbargrundstücke gefährden.

Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Weitere Details zu den Voraussetzungen finden Sie im  Merkblatt zum finanziellen Beitrag an freiwillige Präventionsmassnahmen.

Bitte reichen Sie uns pro Gebäude ein Beitragsgesuch ein und warten Sie vor Arbeitsbeginn unsere Beitragszusicherung ab.

Die GVG übernimmt 40 % der anrechenbaren Kosten. Der Entscheid über die Beitragszusicherung erfolgt auf Basis Ihres Gesuchs.

Bitte klären Sie dies mit der Steuerverwaltung Graubünden.