Beitragswesen

Auf Grundlage der kantonalen Gesetzgebung, leistet die Gebäudeversicherung Graubünden Beiträge von 25% der aufgewendeten Kosten für freiwillig erstellte Brandmelde-, Sprinkler- und Blitzschutzanlagen aus.

 

Details zum Vorgehen und zur Beitragsberechtigung können Sie unserer Weisung „Ausrichtung von Beiträgen an Brandmelde-, Feuerlösch- und Blitzschutzanlagen“ entnehmen.

 

Möchten Sie wissen, ob die Anlage an Ihrem Gebäude beitragsberechtigt ist oder interessieren Sie sich für den Ablauf der Beitragsauszahlung? Rufen Sie uns unter der Tel.-Nr. 081 / 258 90 50 an - der zuständige Brandschutzexperte wird Sie gerne beraten.

 

Blitzschutzinstallation auf Kamin