Beitragswesen

Mit der Inkraftsetzung der letzten Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes auf den 01.01.2018, leistet die Gebäudeversicherung Graubünden Beiträge von 40% der anrechenbaren Kosten für freiwillige Präventionsmassnahmen zum Schutz vor Naturgefahren an bestehenden Gebäuden.

 

Details zum Vorgehen und zur Beitragsberechtigung können Sie unserem Merkblatt zum finanziellen Beitrag an freiwilligen Präventionsmassnahmen und den gesetzlichen Grundlagen entnehmen. Das Beitragsgesuch für freiwillige Massnahmen ist pro Gebäude auszufüllen und uns einzureichen. Der Gesuchsteller hat vor Arbeitsbeginn die Beitragszusicherung der GVG abzuwarten.

 

Erhöhte Lichtschächte als mögliche Präventionsmassnahmen

 

Allenfalls besteht die Möglichkeit, die restlichen Kosten der Massnahmen ab Bezug / Inbetriebnahme unter dem Titel Unterhaltsarbeiten als Pauschale oder als effektive Kosten steuerlich in Abzug zu bringen. Die Details dazu sind bei der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden abzuklären.

 

Möchten Sie wissen, ob die geplanten Gebäudeschutzmassnahmen beitragsberechtigt sind oder interessieren Sie sich für den Ablauf der Beitragsauszahlung? Rufen Sie uns unter der Tel.-Nr. 081 258 90 30 an oder schreiben Sie eine E-Mail an esp@gvg.gr.ch - der zuständige Fachmann wird Sie gerne beraten.