Feuerwehrorganisation Graubünden

Zuständigkeit

Die Gemeinden sind für die Organisationen und den Betrieb einer Gemeindefeuerwehr gemäss den Vorgaben der GVG-Feuerwehr zuständig.
Den Gemeinden können im Einvernehmen Stützpunktaufgaben übertragen werden.
Gesetzliche Grundlage dazu ist das Brandschutzgesetz mit der dazugehörenden Brandschutzverordnung.

Feuerwehrorganisation im Kanton Graubünden

Die Entwicklung der Feuerwehrorganisation in den vergangenen Jahren ist sehr positiv verlaufen. Viele Gemeinden betreiben regionale Organisationen, die auf Empfehlung und nach Vorgaben der GVG-Feuerwehr aufgebaut wurden. Aktuell werden noch 54 Organisationen mit ca. 4'000 Angehörigen der Feuerwehr (AdF) betrieben.

Feuerwehrbezirke

Verschiedene Gemeinden- oder Betriebsfeuerwehren sind Stützpunktaufgaben übertragen worden wie:

  • Strassen-/Tunnelrettung
  • Bahnanlagen
  • ABC-Wehr
  • Autodrehleitern/Rettungsgeräte

 

Weiter sind für folgende Einsatzthemen Materialdepots erstellt worden:

  • Wald- und Flurbrand
  • Elementarereignisse

Leistungsstandards

Bei den Vorgaben für die Gemeinden- und Stützpunktfeuerwehren gelangen die Gesamtschweizerisch gültigen Leistungsstandards zum Einsatz:

  • 10 Min. Ersteinsatzelement Feuerwehr
  • 20 Min. Strassenrettung
  • 30 Min. Einsatzleiter Grossereignisse
  • 45 Min. Ölwehr
  • 30 - 120 Min. Diverse
  • 60 Min. Bahn

Die gesamtschweizerischen Vorgaben basieren auf der Konzeption 2015 sowie auf der Vision 2025.

GVG-Feuerwehr

Der Kanton wird in 7 Feuerwehrbezirke eingeteilt, die im Auftrag der GVG von nebenamtlichen Bezirksinspektoren geführt und betreut werden. Ihnen stehen rund 40 nebenamtliche Feuerwehrinstruktoren zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner bei uns sind:

  • Conradin Caduff, Feuerwehrinspektor
  • Ricardo Arpagaus, Stv. Feuerwehrinspektor
  • Christian Flütsch, Bereichsinspektor
  • Sandra Püntener, Ausbildungskoordinatorin
  • Nico Muzzarelli, Leiter Administration

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 081 258 90 90 oder über E-Mail feuerwehr@gvg.gr.ch

Aufgaben/Einsätze

Die Feuerwehr ist eine allgemeine Schadenwehr. Sie leistet unverzüglich und während 24 Stunden Hilfe, besonders bei:

  • Bränden und Explosionen
  • Naturereignissen
  • Suche/Rettung von Menschen und Tieren
  • Ereignissen, welche die Umwelt schädigen oder gefährden
  • Einsätze im Sinne des Bevölkerungsschutzes
  • Öl- und Chemieunfällen und Unfällen auf der Strasse mit Spezialeinsätzen

Die Hilfeleistung für die allgemeine Schadenwehr ist unentgeltlich. Spezialeinsätze, wie Einsätze auf der Strasse, werden dem Verursacher belastet.

Die Vielfalt der Einsätze fordern die Feuerwehren sehr. Die Feuerwehren leisten pro Jahr rund 1'200 Einsätze.

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