Beratung

Immer häufiger richten Naturgefahren zum Teil massive Schäden an. Tatsache ist: Viele Hauseigentümer und Bauherrschaften unterschätzen Naturgefahren und übersehen drohende Gefährdungen, wenn sie einen Neubau realisieren oder ein bestehendes Gebäude renovieren.

 

Murgang Pradella

 

Schritte zur erfolgreichen Elementarschadenprävention bei Neubauten wie auch bei bestehenden Bauten

1. Schritt: Sich über Gefährdungslage informieren

Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde oder Baubehörde über die Gefährdungslage. Die Gefahrenhinweis- oder Gefahrenkarte sowie der Zonenplan zeigt Ihnen die effektive Gefährdung auf.

 

2. Schritt: Schutzmassnahmen erarbeiten

Lassen Sie sich von einer Fachperson (Architekt, Ingenieur oder Gebäudeversicherung Graubünden) beraten. Sie zeigt Ihnen mögliche Schutzdefizite auf und erarbeitet mit Ihnen konkrete Gebäudeschutzmassnahmen. Als Grundlage dazu können die Objektschutz Wegleitungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF benutzt werden.

 

Erhöhter Lichtschacht

 

Unterstützung durch die Gebäudeversicherung Graubünden

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Planung von Gebäudeschutzmassnahmen für Ihr Bauvorhaben oder nach Schadenfällen.

 

Die Vorgehensweise für Bauvorhaben können den folgenden Dokumenten entnommen werden:

  • Bauvorhaben und Schadenfälle in gelben Gefahrengebieten

Merkblatt über bauliche Präventionsmassnahmen zum Schutz vor Naturgefahren bei Gebäuden in gelben Gefahrengebieten

 

  • Bauvorhaben in Gefahrenzonen

Richtlinien für bauliche Schutzmassnahmen und für den angemessenen Objektschutz bei Bauvorhaben in Gefahrenzonen

 

  • Allgemeine Elementarschadenprävention bei Bauvorhaben

Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Tel.-Nr. 081 258 90 30 oder per E-Mail an esp@gvg.gr.ch.

 

Ist Ihr Gebäude gut geschützt?

Ein Check lohnt sich: Schutz vor Naturgefahren

 

Schutz vor Naturgefahren

 

 

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Listen geprüfter Bauprodukte