Brandschutzvorschriften

Am 1. Januar 2015 wurden die materiell einheitlichen Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) in Kraft gesetzt.
Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden.
Sie richten sich an Eigentümer, Besitzer und Benützer von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen sowie an alle Personen, die bei deren Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung tätig sind.
Die VKF-Brandschutzvorschriften haben in der ganzen Schweiz Gültigkeit.
 

Ordner Brandschutzvorschriften VKF

 

Die Brandschutzvorschriften bestehen aus:
 

  • Brandschutznorm: Was ist zu tun?
    Die Brandschutznorm enthält an Grundlagen, was rechtlich notwendig ist, um einen effizienten Brandschutz anordnen und umsetzen zu können
     
  • Brandschutzrichtlinien: Wie ist es zu tun?
    In den Brandschutzrichtlinien steht alles notwendige Wissen zur Ausführung
     
  • Brandschutzerläuterungen: Ergänzungen
    Ergänzungen zu speziellen Themen wie beispielsweise Bauten mit Doppelfassaden
     
  • Brandschutzarbeitshilfen: Hilfen
    Nutzungsorientierte Zusammenstellung von Hilfen wie beispielsweise in Gebäuden mit geringen Abmessungen
     
  • FAQ: Häufig gestellte Fragen zu den Brandschutzvorschriften 2015
     
  • Stand der Technik Papiere STP: Detailregelungen, Publikationen usw.
    Die Stand der Technik-Papiere werden von der Wirtschaft, den Branchenverbänden und Normenorganisationen formuliert. Die Technische Kommission der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) setzt diese Papiere in Kraft.
     
  • Weisungen und Planungshilfen der Gebäudeversicherung Graubünden, Brandschutz: Die Weisungen verweisen auf spezielle Regelungen, die im Kanton Graubünden zu beachten sind, die Planungshilfen sind nutzungsorientierte Zusammenstellungen von Hilfen.

 

Die VKF-Vorschriften sind online und kostenlos abrufbar.