Feuerwehrbeschaffungen

Feuerwehrmagazine

Die GVG leistet an zweckmässige und bedarfsgerechte Investitionen an Gerätelokale der Feuerwehren einen Beitrag von 15 % an die anrechenbaren Kosten.

Feuerwehrmaterial

  • Für Kleininvestitionen leistet die GVG einen jährlichen Beitrag von 20 %
  • Für gemeinsame Beschaffungen unter Federführung der GVG werden bis zu 50 % geleistet

Feuerwehrfahrzeuge

Für Fahrzeuge wird ein Grundbeitrag von 20 % gewährt. Bei Sammeleinkäufen oder regionaler Notwendigkeit (Vorgabe GVG) können Beiträge bis zu 50 % ausgelöst werden.

 

Im Regulativ für Beitragsleistungen der Gebäudeversicherung Graubünden an die Löschwasserversorgung und das Feuerwehrwesen im Kanton Graubünden finden Sie die Detailinformationen dazu.

Zusätzliche Ausführungen finden Sie in den Richtlinien für die GVG-Beitragsleistungen an Feuerwehrmaterial,
-fahrzeuge und Feuerwehrmagazine.