Leistungen

Versicherung

Die Gebäudeversicherung Graubünden versichert alle Gebäude im Kanton gegen Feuer- und Elementarschäden. Nicht versichert sind freistehende Gebäude mit Gestehungskosten (Erstellungskosten) von unter CHF 20'000.00.

Versicherte Gefahren

Feuerversicherung

  • Feuer, Rauch, Hitze
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Herabstürzende Luftfahrzeuge, Luftfracht und andere Flugkörper, sofern nicht Dritte für den Schaden ersatzpflichtig sind

 

Elementarversicherung

  • Sturmwind
  • Hagel
  • Hochwasser/Überschwemmung
  • Schneedruck
  • Steinschlag, Erdrutsch, Erdfall und Rüfen
  • Lawinen

 

Nicht versicherte Gefahren

Schäden, die nicht auf eine Einwirkung von aussergewöhnlicher Heftigkeit oder die auf ein abwendbares Einwirken zurückzuführen sind sowie Schäden, die voraussehbar waren und deren Entstehen durch rechtzeitige zumutbare Abwehrmassnahmen hätten verhindert werden können. Geht ein Schaden sowohl auf ein versichertes Ereignis als auch in erheblichem Umfang auf andere Ursachen zurück, so wird er dem versicherten Ereignis anteilmässig zugerechnet.

 

  • Schäden durch Abnützung und Alterung, Schleuderbrüche, Sprengungen (wenn ein Dritter ersatzpflichtig ist)
  • Schäden, welche zurückzuführen sind auf:
    • Bergdruck, Feuchtigkeitseinwirkung, schlechten Baugrund, permanente Rutschung, Bodensetzung und Bodensenkung, Kriechschnee
    • ungenügend dimensionierte Kanalisationsleitungen, Rückstau in der Kanalisation in und ausserhalb des Gebäudes, Leitungsbruch in und ausserhalb des Gebäudes, Wasserinfiltration durch Dächer und Umfassungswände, Grundwasser, Rückschwallwasser, Frostschäden und Eisbildung auf Dächern
    • künstliche Erdbewegungen oder andere direkte oder indirekte menschliche Einwirkungen, fehlerhafte Arbeit oder Konstruktion, ungeeignete Fundamente, mangelhaften Gebäudeunterhalt, Abrutschen von Schnee und Eis von Dächern ohne geeignete Rückhaltevorrichtungen.

 

Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden, die mittelbar oder unmittelbar entstehen durch Massnahmen oder Übungen der Armee oder des Zivilschutzes, innere Unruhen oder kriegerische Ereignisse, Erdbeben, Meteore, Veränderung der Atomkernstruktur, Wasser aus Stauanlagen.

 

Versicherungsausschlüsse

Gebäude und Gebäudeteile, die wegen ihres Standortes, ihrer Konstruktion, ihres baulichen Zustandes oder der Art ihrer Benützung besonders gefährdet sind, können ganz oder für einzelne Gefahren von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen werden, solange die Gefährdung besteht.