Zuständigkeit und Kontakt

Die Brandschutzexperten entscheiden zum Schutz von Personen, Tieren, Sachen und der Umwelt über Massnahmen, die zur Verhinderung von Brandausbruch, Brandausbreitung und Explosionen erforderlich sind.

 

Zuständigkeit

Als Grundlage zur Erfüllung dieser Aufgaben dienen die kantonale Gesetzgebung sowie die gesamtschweizerisch geltenden Brandschutzvorschriften.

 

Die Kantonale Brandschutzbehörde ist dabei zuständig für den vorbeugenden Brandschutz bei Gebäuden und Anlagen mit besonderer Gefährdung, die Brandschutzbehörde der Gemeinde ist zuständig für den vorbeugenden Brandschutz bei Gebäuden und Anlagen ohne besondere Gefährdung.

 

Die Mehrheit der politischen Gemeinden im Kanton Graubünden hat die Zuständigkeit der kantonalen Brandschutzbehörde, Abteilung Brandschutz der Gebäudeversicherung Graubünden, übertragen.

 

Kontakt

Die Abteilung Brandschutz wird geleitet von Marco Sgier und seinem Stellvertreter Leo Cathomen. Sie sind erreichbar per E-Mail an marco.sgier@gvg.gr.chleo.cathomen@gvg.gr.ch.

 

Für allgemeine Anfragen erreichen Sie das Brandschutz-Sekretariat unter der Tel.-Nr. 081 / 258 90 50 oder per E-Mail an brandschutz@gvg.gr.ch.

 

Für technische Anfragen können Sie sich direkt an den zuständigen Brandschutzexperten der Gemeinde wenden.

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