Bauzeitversicherung

Bauvorhaben, welche dem Versicherungsobligatorium unterstellt sind, sind mit der Erteilung der Baubewilligung ab Baubeginn zu steigendem Wert versichert. Die Gemeinden informieren uns über die erteilten Baubewilligungen. Die Prämie für die gesamte Bauzeit wird erst nach Beendigung des Bauvorhabens dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Bewertung in Rechnung gestellt. Nach Vollendung ist das Gebäude beim zuständigen Bewertungsbüro zur Bewertung anzumelden.

 

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